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Die deutsche Sütterlinschrift wurde ab 1915
in Preußen eingeführt. Sie begann in den 1920er
Jahren die deutsche Kurrentschrift abzulösen und wurde 1935 (in einer leicht abgewandelten Form)
Teil des offiziellen Lehrplans. In der Folge des Schrifterlasses wurde allerdings auch sie mit einem Rundschreiben
vom 1. September 1941 verboten, nachdem bereits mit Rundschreiben von
Martin Bormann
(Kanzleichef der NSDAP) vom 3. Januar 1941 die Verwendung gebrochener Druckschriften (Frakturtypen) untersagt wurden. Nach dem
Zweiten Weltkrieg wurde die
deutsche Schreibschrift teilweise bis in die 1970er Jahre an westdeutschen Schulen gelehrt.
Mit dem Verbot der deutschen Schrift wurde ab 1941 nur noch die lateinische Schrift als Ausgangsschrift an den Schulen gelehrt.